Die 5 Module nach BkrFQG

Pro Modul 7 UE à 60 Minuten und ausreichende Pausen

Ziele des Moduls

Mit dem Modul "Eco-Training & Assistenzsysteme" werden folgende Ziele erreicht und Kenntnisbereiche abgedeckt:

  • Kenntnisse der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung von:
  1. Motor-Drehmomentkurven, Leistungskurven und Kurven des spezifi-schen Kraftstoffverbrauchs,
  2. optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers sowie
  3. optimaler Drehzahlbereiche beim Schalten (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.1)
  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Si-cherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Ver-schleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.2)
  • Kenntnisse des besten Verhältnisses von Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung(vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.2)
  • Kenntnisse zum Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.2)
  • Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.3)

Ziele des Moduls

Mit dem Modul „Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber“ werden folgende Ziele erreicht und Kenntnisbereiche abgedeckt:

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 2.1)
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 2.2)

Ziele des Moduls

Mit dem Modul „Gefahrenwahrnehmung“ werden folgende Ziele erreicht und Kenntnisbereiche abgedeckt:

  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Si-cherheitsausstattung des Fahrzeugs (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.2)
  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeits-unfälle (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.1)
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen (vgl. An-lage 1 BKrFQV, Nr. 3.5

Ziele des Moduls

Mit dem Modul  „Schadensprävention“ werden folgende Ziele erreicht und Kenntnisbereiche abgedeckt:

  • Bewusstseinsbildung für die Risiken von Arbeitsunfällen (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.1)
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.2)
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.3)
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geisti-gen Verfassung (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.4)
  • Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unter nehmens in der Öf-fentlichkeit beiträgt (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.6)
  • Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs und der Marktordnung (vgl. Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.7) (E4)

Ziele des Moduls

Mit dem Modul „Sicherheit für Ladung und Fahrgast“ werden folgende Ziele erreicht und Kenntnisbereiche abgedeckt:

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistungder Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses

Übersicht der Kenntnisbereiche

Eine Übersicht der Kenntnisbereich finden Sie hier als tabellarische Übersicht oder als Matrix zum Download bereit.

Alle Angaben ohne Gewähr
Änderungen unter Vorbehalt